Steuernews

Aktuelle Steuernews

25.06.2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten

Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs

Befristete Ferienbeschäftigungen

Ferienjobs liegen im Regelfall innerhalb der Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, sodass die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfügige Beschäftigung in den meisten Fällen erfüllt sein dürften. Gemäß den Geringfügigkeitsrichtlinien können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein. In die Berechnung der maßgeblichen Zeitgrenzen sind alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet bei Schülerinnen bzw. Schülern regelmäßig aus, solange diese nicht aus der Schule entlassen sind. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmäßige Beschäftigung stets zu prüfen.

Immatrikulierte Studierende

Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Für Schüler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch für Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsätzlich sind Ferienjobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

Stand: 25. Juni 2026

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25.06.2026

Familienheimfahrten

Wann das Finanzamt mangels Belege schätzen darf

Werbungskosten

Finanzämter erkennen Familienheimfahrten bei notwendiger doppelter Haushaltsführung einmal pro Woche an. Steuerpflichtige können für die wöchentlichen Hin- und Rückfahrten mit dem eigenen Pkw eine Entfernungspauschale in Höhe von € 0,38 pro Entfernungskilometer oder die tatsächlichen Kosten geltend machen (§ 9 Abs 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz - EStG). Für den Nachweis der Familienheimfahrten tragen Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Mitfahrzentrale

Nutzt die oder der Steuerpflichtige für Familienheimfahrten über die Mitfahrzentrale gebuchte Mitfahrgelegenheiten, sind die Fahrten analog nachzuweisen. Als geeignete Nachweise für gebuchte Mitfahrten gelten nach der Rechtsprechung Screenshots der Buchungen. Andernfalls kann das Finanzamt die Aufwendungen schätzen, wie das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden hat (Urt. v. 15.5.2024, 8 K 1068/23). Im Streitfall erklärte ein Steuerpflichtiger 43 Familienheimfahrten, die er angeblich mit der Bahn durchgeführt hatte. Im Nachgang stellte sich heraus, dass der Steuerpflichtige Mitfahrgelegenheiten genutzt und die Fahrer bar bezahlt hatte.

Schätzung

Das Finanzamt kürzte die Anzahl der Familienheimfahrten auf zwei Familienheimfahrten pro Monat. Das FG sah die Schätzung für gerechtfertigt an. Eine Schätzung darf den Steuerpflichtigen nicht besserstellen, weshalb die Reduzierung der Fahrten gerechtfertigt sei.

Stand: 25. Juni 2026

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25.06.2026

Deutschland als Steuer-Vizeweltmeister

Nur in Belgien gibt es noch höhere Abgabequoten

Taxing Wages 2026

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht alljährlich ihren „Taxing Wages“-Bericht. Die Organisation veröffentlicht hierbei Details zu den in den 38 OECD-Ländern gezahlten Steuern auf Löhne. Die diesjährige Ausgabe konzentriert sich auf die Progressivität verschiedener Einkommensintervalle und Haushaltstypen und die Höhe der persönlichen Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern. Außerdem enthält der 669-seitige Bericht Analysen über von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern sowie Barleistungen, die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer erhalten.

Zweithöchste Abgabenbelastung

Mit einer Steuer- und Abgabenbelastung für 2025 von 49,3 % für Singles und 42,6 % für Familien mit zwei Kindern, bei denen beide Eltern arbeiten, ist Deutschland das OECD-Land mit der zweithöchsten Abgabenbelastung. Nur in Belgien sind die Abgaben noch höher. Der Durchschnitt aller OECD-Länder lag 2025 bei 35,1 % für Singles und 29,8 % für Familien.

Fazit

Die OECD stellte in ihren sogenannten „Key Findings“ u. a. fest, dass die durchschnittliche Steuerlastquote für Singles in der Mehrzahl der OECD-Länder gegenüber den Vorjahren angestiegen ist, wobei die Belastungsquoten für Familien mit Kindern stärker angestiegen sind als für Singles. Ferner stellte die OECD in ihrem 2026er Bericht die höchste je gemessene durchschnittliche Abgabenbelastung für die meisten Haushaltstypen fest.

Stand: 25. Juni 2026

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25.06.2026

Jahressteuergesetz 2026

BMF legt Referentenentwurf vor

Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.5.2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Mit den geplanten Gesetzesänderungen und Neuerungen sollen notwendige Anpassungen an EU-Recht, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) umgesetzt werden. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen sowie Fehlerkorrekturen.

Wesentliche Änderungen im Überblick

Für Immobilienkäuferinnen bzw. -käufer dürfte der geplante neue § 6f Einkommensteuergesetz - EStG von Bedeutung sein. Die Vorschrift regelt die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises in einen Bodenanteil und einen Gebäudeanteil. Letzteres ist wichtig für die Berechnung der Gebäude-Abschreibung. Künftig soll eine im Kaufvertrag enthaltene Kaufpreisaufteilung auch für die Besteuerung gelten, sofern keine Anhaltspunkte eines Gestaltungsmissbrauchs oder dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein bestimmt wurde. Für diesen Fall enthält Absatz 2 der Vorschrift Regelungen zur steuerkonformen Gesamtpreisaufteilung. Die Vorschrift berücksichtigt die Rechtsprechung des BFH zur verhältnismäßigen Kaufpreisaufteilung.

Hervorzuheben ist darüber hinaus die Einbindung der Künstlersozialkasse in das elektronische Meldeverfahren der gezahlten Beiträge und Rückerstattungen für Zwecke des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs 2c Satz 1 EStG) sowie die ungekürzte Gewährung der Freibeträge für Kinder und des sog. „Ausbildungsfreibetrags“ für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG und § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Höhere Zinssätze

Geplant ist außerdem, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen (§ 233a Abgabenordnung - AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2027 auf 0,3 % je vollen Monat, also 3,6 % für ein volles Jahr, anzuheben. Aktuell gilt ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat oder 1,8 % pro Jahr (§ 238 Abs 1a Abgabenordnung - AO).

Stand: 25. Juni 2026

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25.06.2026

Steuerlich absetzbare Urlaubskosten

An welchen Urlaubskosten das Finanzamt beteiligt werden kann

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Finanzamt beteiligt sich an diversen Aufwendungen, die während oder anlässlich einer privaten Urlaubsreise anfallen. Beispielsweise können viele Haustiere auf die Urlaubsreise nicht mitgenommen werden und müssen zu Hause versorgt werden. Wer hierzu einen professionellen Dienstleister entgeltlich verpflichtet, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise absetzen. Geltend gemacht werden können 20 % der Aufwendungen, maximal € 4.000,00 im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Tierbetreuung innerhalb des eigenen Haushalts durchgeführt wird.

Nicht absetzbar sind beispielsweise Aufwendungen für eine externe Tierpension. Steuerliche absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen stellen auch Gartenarbeiten, u. a. die Bewässerung der Pflanzen während der Urlaubsabwesenheit, dar. Voraussetzung für alle Dienstleistungen ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt und diese unbar bezahlt wird.

CO2-Ausgleichszahlungen

Viele Organisationen fördern mit freiwilligen CO2-Ausgleichszahlungen Klimaschutzprojekte. Wer beispielsweise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Pkw mit Verbrennermotor in den Urlaub fährt, kann freiwillige Zahlungen leisten. Diese können als Spenden (Sonderausgaben) die Steuern mindern. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Zahlungsempfänger um eine gemeinnützige Organisation handelt.

Kinderbetreuung

Aufwendungen für die Kinderbetreuung während der Ferienzeit können mit 80 % der Aufwendungen, maximal € 4.800,00 im Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings eine professionelle Kinderbetreuung. Aus der Rechnung muss ferner explizit hervorgehen, dass die Kinderbetreuung im Vordergrund steht. Kulturelle Ferien-Freizeitprogramme werden regelmäßig nicht als Kinderbetreuung anerkannt.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Anton Gvozdikov - stock.adobe.com


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25.06.2026

International: Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Finanzgericht Berlin-Brandenburg bejaht Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf inländische Gewerbesteuer

Der Fall

Eine Holding-GmbH erhielt aus der Beteiligung an einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft („Inc.“) Dividendenzahlungen. Auf diese Zahlungen behielt die USA eine Quellensteuer von 5 % ein. Die GmbH beantragte die Anrechnung der US-Quellensteuer auf die Gewerbesteuer. Das Finanzamt lehnte ab, da es im Gewerbesteuergesetz – anders als im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz – keine Anrechnungsvorschrift gibt.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 14.1.2026, 10 K 10106/23) bejaht eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer trotz fehlender Anrechnungsvorschrift im Gewerbesteuergesetz. Das FG beruft sich auf den im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA enthaltenen Methodenartikel. Dieser sieht eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Steuern vom Einkommen vor, zu denen auch die Gewerbesteuer gehört.

Revision

Das letzte Wort zu diesem Thema hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH). Das Revisionsverfahren hat das Aktenzeichen I R 2/26. Betroffene können bei abgelehnten Anrechnungsfällen den Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid auf das anhängige Revisionsverfahren stützen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com


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25.06.2026

Besondere Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Zeitnahe Aufzeichnungspflichten

Selbstständig Tätige, die ihre Tätigkeit ausschließlich in ihrem häuslichen Arbeitszimmer ausüben, können gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz - EStG laufende Aufwendungen sowie Kosten der Ausstattung steuerlich geltend machen – entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder eine Jahrespauschale von € 1.260,00.

Besondere Aufzeichnungspflichten

Für die Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen müssen besondere Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Arbeitszimmeraufwendungen müssen einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah aufgezeichnet werden. Unter „zeitnah“ versteht der Bundesfinanzhof (BFH) einen Zeitraum von zehn Tagen nach Anfall der Aufwendungen (Urt. v. 24.3.2026 - VIII R 6/24). Eine Belegsammlung während eines Kalenderjahres mit anschließender Aufarbeitung der Belege und Berücksichtigung bei der Gewinnermittlung vor Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr genügen den formalen Anforderungen nicht.

Zeitnahe Aufzeichnung

Im Streitfall scheiterte der Betriebsausgabenabzug wegen der fehlenden zeitnahen Aufzeichnung. Da dieses Kriterium von dem Steuerpflichtigen nicht erfüllt wurde, versagte der BFH den Betriebsausgabenabzug dem Grunde nach.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com


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25.06.2026

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerfreie Erwerbe innerhalb von Familien

Gesetzliche Grundlage

Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Schwiegerkinder

Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.

Fazit

Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Steve - stock.adobe.com


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